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Getrennte Sammlung Es liegt ein Anschluss- und Überlassungszwang an die
öffentliche Abfallentsorgung durch den Zweckverband München-Südost vor. Diese
Vorgabe gilt auch für Gewerbebetriebe, insbesondere hinsichtlich Abfällen zur
Beseitigung (Restmüll).
Für kleinere Wohneinheiten bietet der Zweckverband die
Möglichkeit, die getrennt gesammelten Abfälle im Wertstoffhof bzw. beim
Wertstoffmobil abgeben zu können. Restmülltonnen
In den Zielen der Abfallwirtschaft im Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz
ist das Gebot der Abfallvermeidung an erster Stelle benannt. Weiter gilt das
Gebot der getrennten Sammlung wiederverwertbarer Abfälle vom Restmüll.
Hierdurch findet eine Entlastung der Umwelt statt, indem diese
wiederverwertbaren Abfälle in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Die
getrennte Sammlung stellt somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz dar. Die Restmüllbehälter sind vom Anschlusspflichtigen bzw.
Grundstückseigentümer selbst zu beschaffen und betriebsbereit zu halten. Die
Behältnisse müssen der Euronorm entsprechend Räder aufweisen sowie
anthrazitfarben sein. Für Nachbargrundstücke kann die Nutzung eines gemeinsamen
Restmüllbehälters zugelassen werden. Die Tonnengemeinschaft ist beim
Zweckverband durch einen schriftlichen Antrag anzumelden (siehe Formulare). Mono- und Biotonnen Die Biotonnen werden vom Zweckverband in den Größen 80
l, 120 l und 240 l kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Bereitstellungspflicht und Standort Die Abfallbehälter sind am Abfuhrtag in unmittelbarer Nähe zum
öffentlichen Verkehrsraum, der mit Schwerlastverkehr befahren werden kann,
selbst so aufzustellen, dass eine zügige Behälterentleerung vorgenommen
werden kann. Die Abfallbehälter sind für unser Abfuhrpersonal entsprechend
frei zugänglich aufzustellen. Es dürfen jedoch durch die Bereitstellung keine
Passanten und Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden. Der Grundstückseigentümer wird von der Bereitstellungspflicht
entbunden, sofern er seine Abfallbehälter in Müllboxen bzw.
Mülltonnenschränken unmittelbar an der Grenze zu der für Großfahrzeuge
befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche aufstellt. Der Mülltonnenschrank
müsste sich also direkt im Anschluss an die Fahrbahn oder den Gehsteig
(Grundstücksgrenze) befinden, so dass dieser vom Abfuhrpersonal direkt von
der öffentlichen Verkehrsfläche aus geöffnet werden kann. Der Vorteil einer Aufstellung in Tonnenboxen liegt darin, dass
eine problemlose Abholung gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere
bei Verschiebungen der Abfuhr durch Feiertage. Sind Grundstücke durch Eigentümerwege erschlossen, die nicht
mit Schwerlastverkehr befahrbar sind (z.B. fehlender Wendehammer), müssen die
Abfallbehälter an der Einmündung des Eigentümerweges in die mit
Müllfahrzeugen befahrbare Straße aufgestellt werden. Der Standplatz für Müll- und Müllgroßraumbehälter muss
für das Anfahren von Schwerlastverkehr geeignet sein. Die Behälter sind auf
möglichst kurzem, befestigtem und stufenlosem Weg zur Fahrbahn zu
transportieren. Die Müllbehälter müssen
Kontrollmarken Die grüne oder rote Kontrollmarke ist bitte gut
sichtbar auf dem Deckel des Restmüllbehälters anzubringen. Grün
signalisert die vierzehntägige, rot die wöchentliche Entleerung des Behälters
. Wird ein Restmüllbehälter abgemeldet, ist die ungültig gewordene
Kontrollmarke zu entfernen. Jeglicher Missbrauch kann rechtliche Folgen nach
sich ziehen. Beim Anfall größerer Restmüllmengen (z.B. Renovierung
[Tapetenreste], Partys, o.ä.), die nicht vollständig in den zugelassenen
Abfallbehältnissen untergebracht werden können, sind bitte amtliche Restmüllsäcke
bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder beim Zweckverband gegen eine Gebühr von 5 €
das Stück zu kaufen. Diese Säcke stellen Sie dann bitte am Abfuhrtag neben
Ihre Restmülltonne. Müll in anderen Behältern oder Tüten wird nicht
mitgenommen. |