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In der Regel wird der jeweilige Straßenabschnitt für die Dauer der Arbeiten aus Sicherheitsgründen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anliegerverkehr ist meist möglich; im unmittelbaren Arbeitsbereich ist jedoch der Zugang zu einzelnen Grundstücken erschwert. Die Kanalbaufirma ist verpflichtet, Sie rechtzeitig auf die bevorstehenden Behinderungen hinzuweisen. Eine Entschädigung für unvermeidbare, in der Regel aber kurzzeitige und somit zumutbare Beeinträchtigungen kann nicht gewährt werden. Die Baustellentermine finden Sie im Info-Bereich. Da der Zweckverband sich grundsätzlich nur an Eigentümer wenden kann, bitten wir Sie, Ihre Mieter bzw. Pächter rechtzeitig zu informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:
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