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Hinweise zur Regenwasseraufbereitung
- Regenwassernutzungsanlagen
sind dem Zweckverband München-Südost anzuzeigen (entsprechend § 13
Absatz 3 Trinkwasserverordnung)
- Sofern
das Regenwasser nicht ausschließlich (!) zur Gartenbewässerung
verwendet wird, sondern zusätzlich auch anderen Zwecken dient (z.B.
Toilettenspülung) und dadurch in die öffentliche Entwässerungsanlage
eingeleitet wird, ist hierfür eine Einleitungsgebühr von derzeit 1,77
Euro/m³; zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass es den Tatbestand der
Gebührenhinterziehung erfüllt, wenn auf Grund einer nicht erfolgten
Mitteilung gebührenpflichtige Einleitungsmengen nicht berechnet werden
können.
- Für
Eigenwassergewinnungsanlagen werden vom Zweckverband pauschal 15 m³ pro
Jahr und Einwohner als der Entwässerungsanlage zugeführten Wassermenge
angesetzt. Es ist jedoch möglich, zur Ermittlung der tatsächlich
eingeleiteten Regenwassermengen an geeigneter Stelle einen Zwischenzähler
anzubringen.
- Wird
die Aufbereitungsanlage gegebenenfalls in längeren Trockenperioden mit
Frischwasser gespeist, ist ein zusätzlicher Zwischenzähler anzubringen.
Sonstige notwendige Genehmigungen, z.B. wegen der Befreiung
vom Anschluss- und Benutzungszwang der Wasserversorgungseinrichtung bleiben hiervon
unberührt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Wasserversorger.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:
- Für
technische Fragen: Herr Rauscher - 089 / 60 80 91 - 35
- Für
gebührenrelevante Fragen: Frau Röder – 089/60 8 91 - 22
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